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Weiterbildung

Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV

Gewerbetreibende, die sowohl eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO als Immobilienmakler als auch nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO als Wohnimmobilienverwalter besitzen, müssen sich für beide Tätigkeiten jeweils im Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterbilden. Dies gilt auch für beschäftigte Personen, die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirken. Nachfolgend sind unsere Weiterbildungsmaßnahmen, bezogen auf das jeweilge Tätigkeitsgebiet, gelistet:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Kontakt

 

Daniel Lutz
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Zert. Sachverständiger (TAS)
Immobilienökonom (GdW)

 

Büro:
Gretherstraße 7
79539 Lörrach

 

E-Mail:
info@objektiv-immobilien.de

 

Telefon:
+49 7621/ 42409-01

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